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Stifterin oder Stifter werden

Der Staat belohnt Spender und (Zu-)Stifter

Eine Frau hält Erde mit einem Sämling in ihren Händen

Unsere Stiftungen sind als gemeinnützig anerkannt und daher von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. So kommt das Kapital in vollem Umfang dem Stiftungszweck zugute.

Spender und Zustifter erhalten steuerliche Vorteile. Ihre Zuwendungen können als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Für private Spenden sind das bis zu 20% der Gesamteinkünfte.

Zuwendungen in das zu erhaltende Vermögen, sogenannte Zustiftungen, können bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Mio. Euro auf 10 Veranlagungszeiträume verteilt werden. Bei zusammen veranlagten Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf 2 Mio. Euro. Diese Steuervorteile gelten auch für die Errichtung eines Stiftungsfonds oder einer Treuhandstiftung.

Bitte sprechen Sie uns bei Fragen zur steuerlichen Entlastung gerne an.

Hilfe Schenken: Spenden für die Stiftung Menschen in Not

Spendenkonto der Stiftung Menschen in Not

IBAN: DE43 3706 0193 3017 0010 18
BIC: GENODED1PAX

Video: Was ist eine Stiftung?

Was ist eine Stiftung Screenshot
Man sieht eine Hand die zwischen zwei Fingern eine Münze hält

Bringen Sie sich nach den eigenen Möglichkeiten ein

Spenden...

...werden kurzfristig für einen guten Zweck entsprechend der Satzung eingesetzt. So können z. B. aktuelle Projekte vor Ort gefördert oder dringende Nothilfen geleistet werden.

Zustiftungen...

...wirken nachhaltig. Sie gehen in den Vermögensstock einer Stiftung über, der auf Dauer erhalten bleibt. Jeder Betrag, ob groß oder klein, erhöht den Kapitalstock. Das sichert mit den jährlichen Zinserträgen auch in Zukunft die Förderarbeit der Stiftungen.

Vielen Dank für Ihre Zuwendung

Die verschiedenen Möglichkeiten stifterischen Engagements

Zustiftung

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie den Vermögensstock unserer Stiftungen dauerhaft.

Der von Ihnen gestiftete Betrag fließt in das Stiftungskapital und wird sicher angelegt. Durch die damit verbundene Erhöhung des Stiftungsvermögens erzielen unsere Stiftungen langfristig höhere Erträge.

Nur die Erträge werden jährlich ausgeschüttet und für die Realisierung der caritativen und sozialen Projekte verwendet. Das Stiftungskapital selbst wird dabei nicht angerührt.

Bereits mit einer einmaligen Zustiftung helfen Sie, die caritativen und kirchlichen Aufgaben im Bistum Trier dauerhaft zu erfüllen.

Zustiftungen in den Vermögensstock einer Stiftung gelten steuerlich als Sonderausgaben und können auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist zusätzlich zum Spendenabzug möglich. Bei zusammen veranlagten Ehegatten erhöht sich der Abzugsbetrag auf 2 Millionen Euro. 

Wir stellen Ihnen automatisch eine Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie dazu bei Ihrer Überweisung Ihre Adresse an.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung.

Als Teil des Grundstockvermögens einer Stiftung dient der Fonds ausschließlich und unmittelbar der Förderung steuerbegünstigter Zwecke gemäß der Stiftungssatzung. Bei der Errichtung eines Stiftungfonds haben Sie die Möglichkeit zu entscheiden, wie die Erträge aus Ihrer Zustiftung verwendet werden sollen.

Die Gründung eines solchen Stiftungsfonds ist sehr einfach und innerhalb weniger Tage ohne großen Aufwand durchführbar.  

Wollen Sie beispielsweise Kinder besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert. Möchten Sie sich für Senioren in einem sozialen Brennpunkt engagieren? Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Senioren zugute kommen. Möchten Sie mit Ihren Mittel kirchliche Aufgaben in bestimmten Regionen z. B. Ihrer Pfarrgemeinde, Ihrer Stadt unterstützen? Auch das ist möglich. Sie erhalten jährlich einen Bericht über die Verwendung der Erträge.

Sie können dem Stiftungsfonds Ihren Namen geben. Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder dem Zweck des Stiftungsfonds.

Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch weitere Zustiftungen jederzeit aufstocken. Durch ein höheres Fondsvermögen steigen auch die Erträge und somit die Hilfe, die Sie damit leisten können.

Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Allen Zustiftern übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Gerne beraten wir Sie zum Thema Stiftungsfonds in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns. Kontakt

Die eigene Treuhandstiftung

Denken Sie über die Gründung einer eigenen Stiftung nach?

Mit einer Stiftung unter dem Dach der Stiftung Menschen in Not oder der Stiftung GLAUBEN LEBEN können Sie diesen Wunsch ganz einfach umsetzen und erhalten gleichzeitig die Garantie, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute kommt.

Gute Gründe für eine eigene Stiftung:

  • Mit einer Stiftung lässt sich über lange Zeit und über Generationen hinweg ein bleibendes Ziel verfolgen. Ihr Lebenswerk und Ihre persönlichen Wertvorstellungen bleiben bewahrt.
  • Eine Stiftung sichert Ihr über Jahrzehnte aufgebautes Vermögen und kann evtl. ein Nachfolgeproblem lösen.
  • Eine Stiftung bringt steuerliche Vergünstigungen.
  • Die Errichtung einer Treuhandstiftung ist einfacher als Sie vielleicht denken. Privatpersonen, aber auch juristische Personen können eine eigene Stiftung errichten. Diese wird von unseren Dachstiftungen treuhänderisch verwaltet.  

Wir begleiten, beraten und unterstützen Sie bei diesem wichtigen Schritt und übernehmen die Verwaltung Ihrer Stiftung.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten unbürokratisch und schnell Ihre eigene Stiftung.
  • Sie legen den Stiftungszweck nach Ihren Vorstellungen fest.
  • Sie bestimmen das Kuratorium der Stiftung.
  • Sie haben keine Arbeit mit der Verwaltung der Stiftung – die übernehmen wir.
  • Sie erhalten einmal jährlichen einen Rechenschaftsbericht sowie eine Vermögensübersicht.
  • Falls Sie an der Gründung einer eigenen Stiftung unter dem Dach der Stiftung Menschen in Not oder der Stiftung GLAUBEN LEBEN interessiert sind, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

Mit einem Stifterdarlehen stiften Sie "auf Zeit"

Ein Geldbetrag, den Sie vorübergehend nicht benötigen, können Sie unserer Stiftung als Darlehen zur Verfügung stellen. Unsere Stiftung legt das Geld während der gemeinsam vereinbarten Laufzeit an. Nur die Zinsen fließen der Stiftung zu und helfen dabei, die Zwecke umzusetzen.

Das Geld bleibt Eigentum des Darlehensgebers. Eine Bürgschaft unserer Bank sichert den Betrag ab. Ein Vertrag regelt alle Details, wie zum Beispiel die Laufzeit, Kündigungsfristen etc.

Mit einem Stifterdarlehen können Sie stifterisch wirken, behalten aber die Sicherheit, weiterhin über das Vermögen verfügen zu können - sei es für einen Familienangehörigen, nötige Anschaffungen oder für die persönliche Vorsorge.

Das Stifterdarlehen kann auch in eine Spende oder Zustiftung umgewandelt werden. In dem Fall erhalten Sie - anders als beim Stifterdarlehen - steuerliche Vorteile.

Ein Mann mit Hemd und eine Frau mit Blazer an einem Büroarbeitsplatz und blicken freundlich

Eine Stiftung zu gründen, will wohlüberlegt sein. Thomas Theis, Leiter des Zentrums für Stiftungen und Fundraising im Bistum Trier, und Geschäftsführerin Michaela Marx informieren im Gespräch mit "Paulinus"-Redakteurin Christine Cüppers über Voraussetzungen und Wege zur Stiftung.

Was veranlasst Menschen heute, eine Stiftung gründen zu wollen?

Theis: Das ist sehr unterschiedlich und meistens auch sehr persönlich. Das kann ein Schicksalsschlag sein, den die Stifter selbst oder im Umfeld ihrer Familie erlebt haben. Manche stiften auch aus tief empfundener Dankbarkeit und aus dem Wunsch heraus, anderen, denen es nicht so gut ergangenen ist, zu helfen und etwas Gutes zu tun.

Marx: Es wenden sich aber auch immer häufiger Personen an uns, die keine Erben haben und sich deshalb um ihren Nachlass sorgen. Damit verbunden ist dann die Frage, wie sie mit dem Erbe auch über den Tod hinaus etwas Sinnstiftendes tun können.

Wenn der Gedanke besteht und sich gefestigt hat, wie kann es weitergehen? Wo und wie finden Interessierte Hilfe und Begleitung, wenn sie die Idee einer Stiftungsgründung verfolgen möchten?

Theis: Das geht am besten im persönlichen Gespräch. Wir beraten unverbindlich, kostenlos und vertraulich.Das kann auf Wunsch auch gerne bei den Stiftern zu Hause sein. Es ist uns wichtig, die Ideen, die Anliegen der Stifterinnen und Stifter zu verstehen und dann gemeinsam mit ihnen die passende Form für ihr Engagement zu finden.

Gibt es Voraussetzungen, die bei einer Stiftungsgründung erfüllt sein müssen? Ist eine Mindestsumme vorgegeben? Müssen rechtliche Schritte geklärt sein?

Marx: Die Errichtung selbst ist relativ schnell und einfach. Eine Satzung und ein Treuhandvertrag regeln die rechtlichen Dinge. Entscheidender sind die Überlegungen im Vorfeld. Dazu zählt auch, welche Zwecke und welche Wirkung die Stiftung später haben soll. Davon hängt letztlich ab, wie hoch das Grundstockvermögen der Stiftung sein sollte. Bei einer eigenen Treuhandstiftung sollte das schon ein Betrag in besonderer Höhe sein, um aus den Erträgen die gewünschten Effekte zu erzielen. Wir sehen in unserer Stiftungsgemeinschaft aber auch, wie Stiftungen mit Hilfe von Spenden und testamentarischen Zuwendungen wachsen und sehr wirksam werden können.

Welche Alternativen gibt es zur eigenen Stiftungsgründung, wenn jemand mit seinem Vermögen langfristig Gutes tun möchte?

Marx: Manchmal ist die Gründung einer eigenen Treuhandstiftung nicht gewünscht oder auch nicht ratsam. Wer die Arbeit unserer Stiftungen unterstützen möchte, kann das aber auch ganz klassisch über eine Spende tun. Auch Zustiftungen in  bereits bestehende Stiftungen sind möglich. Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit eines Stifterdarlehens oder eines Stiftungsfonds.
Theis: Welche Form die passende ist, ob eine Zuwendung zu Lebzeiten oder testamentarisch erfolgt und wie ihr Beitrag dafür sorgt, dass Bildung, Caritas und Seelsorge im Bistum Trier zukunftsfähig bleiben, das erfahren Interessierte im Verlauf der Beratung.

Nachzulesen auch in der "Paulinus"-Ausgabe Nr. 40 vom 4. Oktober 2020